Aktuelles

Hinweis für Stellplatzinhaber

Die Stellplatzinhaber sind verpflichtet ihre PKW Stellflächen selbständig vom Unkraut zu befreien.

Dies gilt insbesondere zur Einhaltung des Brandschutzes!

08.06.2020 HH  gez. Der Vorstand

Befahren des Hauptweges

Für die Gartenfreunde am Haupteingang der Hinweis,

dass das Befahren des Hauptweges nur in Sonderfällen gestattet ist. Wie z.B. größere Mengen an Baumaterialien.

Dazu gehört nicht die Entsorgung von Gartenabfällen.

08.06.2020 HH  gez. Der Vorstand

Jegliches weiteres Ablagern von Abfällen aller Art im Garten 66 (erster Garten Hauptweg) ist verboten!!!

 

13.07.2015 HH  gez.Der Vorstand