Aktuelles

Photovoltaik Anlagen (PV Anlage) im Gartenverein

Was ist zu beachten, rechtliche Grundlagen

Bei den PV Anlagen handelt es sich in der Regel um sogenannte Balkonkraftwerke.

Ein Wechselrichter wandelt den produzierten Gleichstrom in Wechselstrom.

Dieser wird über eine sogenannte Einspeisesteckdose in das „Hausnetz“ gespeist.

Diese Einspeisesteckdose des Herstellers Wieland schreibt der VDE seit April 2019 in seiner Anwendungsregel VDE-AR-4104 vor.

Hinweis: Die Deutsche Gesellschaft für Sonnenenergie (DGS) hat es nicht durchgebracht, dass Schuko-Stecker ausreichend sind.

Die Pächter müssen die PV Anlage bei der Bundesnetzagentur im Marktstammdatenregister und beim örtlichen Netzbetreiber anmelden.

Zugelassen sind die PV Anlagen aus Sicherheitsgründen bis zu einer Leistung von insgesamt 600 W.

Das bedeutet, für den Hauptzähler des Vereins sind nur Solaranlagen bis zu insgesamt 600 W zugelassen.

Bei Solaranlagen von gesamt mehr als 600 W müsste der Hauptzähler entsprechend getauscht werden.

Sollten mehrere Gartenfreunde eine PV Anlage anschließen wollen, wäre das mit einem erheblichen Mehraufwand verbunden. Die Elektroanlagen inclusive Anschlüsse müssten von einer Fachfirma geprüft und gegebenenfalls erneuert werden.

Entsprechend der VDE Normen (Verband der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik) ist nur der Einbau von Zweirichtungszählern erlaubt. (Zähler die auch den Strom messen, der durch die PV Anlage erzeugt wird und ins öffentliche Netz fließt.)

Rücklaufgeschützte Zähler sind laut VDE nicht erlaubt. Ebenso verboten ist die Verwendung eines herkömmlichen Zählers. Dieser würde bei einer PV Anlage rückwärts fließen.

Das ist verboten und stellt eine Straftat dar!!

Eine PV Anlage mit Speicher kann nach Absprache mit dem Verein aufgestellt werden.

Anhand dieser umfangreichen Genehmigungs-und Prüfverfahren und der nicht abzuschätzenden Kosten für Pächter und Verein werden wir von einer Zustimmung zur Installation einer PV Anlage absehen.

Es gibt andere Möglichkeiten die Stromkosten zu senken. Hier ist dann die Kreativität der einzelnen Gartenfreunde gefragt.

Nicht genehmigungspflichtig sind Mini Solaranlagen wie z.B. im Campingbereich verwendet werden.

 

25.06.2023 HH  gez. Der Vorstand

Hinweis für Stellplatzinhaber

Die Stellplatzinhaber sind verpflichtet ihre PKW Stellflächen selbständig vom Unkraut zu befreien.

Dies gilt insbesondere zur Einhaltung des Brandschutzes!

08.06.2020 HH  gez. Der Vorstand

Befahren des Hauptweges

Für die Gartenfreunde am Haupteingang der Hinweis,

dass das Befahren des Hauptweges nur in Sonderfällen gestattet ist. Wie z.B. größere Mengen an Baumaterialien.

Dazu gehört nicht die Entsorgung von Gartenabfällen.

08.06.2020 HH  gez. Der Vorstand

Jegliches weiteres Ablagern von Abfällen aller Art im Garten 66 (erster Garten Hauptweg) ist verboten!!!

 

13.07.2015 HH  gez.Der Vorstand