Aktuelles
Hinweis für Stellplatzinhaber
Die Stellplatzinhaber sind verpflichtet ihre PKW Stellflächen selbständig vom Unkraut zu befreien.
Dies gilt insbesondere zur Einhaltung des Brandschutzes!
08.06.2020 HH gez. Der Vorstand
Befahren des Hauptweges
Für die Gartenfreunde am Haupteingang der Hinweis,
dass das Befahren des Hauptweges nur in Sonderfällen gestattet ist. Wie z.B. größere Mengen an Baumaterialien.
Dazu gehört nicht die Entsorgung von Gartenabfällen.
08.06.2020 HH gez. Der Vorstand
Jegliches weiteres Ablagern von Abfällen aller Art im Garten 66 (erster Garten Hauptweg) ist verboten!!!
13.07.2015 HH gez.Der Vorstand